AGB

Schneider Druck GmbH

Schneider Druck GmbH

Allgemeine Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen für die Druck- und Mediendienstleistungen

I. Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäfts-, Zahlungs- und Lieferungsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
  2. Unsere Leistungen werden ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ausgeführt. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Dies gilt nicht, soweit wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
  3. Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
  4. Diese AGB gelten sowohl für Druckleistungen als auch für damit verbundene Dienstleistungen, insbesondere Satz-, Gestaltungs-, Digitalisierungs-, Datenverarbeitungs-, Webdesign-, Hosting-, Wartungs- und sonstige Mediendienstleistungen, soweit für die jeweilige Leistung keine gesonderten Bedingungen vereinbart sind.


II. Preise, Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten, Mengen, Formate, Materialien und sonstigen Leistungsparameter unverändert bleiben. Angebote sind, soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, vier Wochen ab Zugang beim Auftraggeber gültig.
  2. Unsere Preise verstehen sich gegenüber Unternehmern zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk. Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten werden gesondert berechnet.
  3. Ein Vertrag kommt durch unsere Auftragsbestätigung, durch Ausführung des Auftrags oder durch sonstige Annahme des Auftrags zustande.
  4. Nachträgliche Änderungen des Auftrags auf Veranlassung des Auftraggebers werden gesondert berechnet. Dies gilt insbesondere für Änderungen von Daten, Texten, Bildern, Mengen, Formaten oder sonstigen Produktionsvorgaben sowie für dadurch verursachte Maschinenstillstands- und Umrüstzeiten.
  5. Als nachträgliche Änderungen gelten auch wiederholte Probeandrucke oder sonstige Produktionswiederholungen, die der Auftraggeber wegen geringfügiger und branchenüblicher, nicht beanstandungsfähiger Abweichungen von der Vorlage verlangt.
  6. Soweit Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Datenaufbereitung, Änderungen angelieferter oder übertragener Daten oder sonstige Vorarbeiten auf Veranlassung des Auftraggebers durchgeführt werden und nicht ausdrücklich Bestandteil des vereinbarten Auftrags sind, werden diese gesondert berechnet.
  7. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  8. Werden nach Vertragsschluss Änderungen des Leistungsumfangs, der Auftragsdaten oder sonstiger für die Kalkulation wesentlicher Umstände bekannt, sind wir berechtigt, das vereinbarte Entgelt angemessen anzupassen, soweit die Änderungen zu einem erhöhten Aufwand führen.

III. Zahlung

  1. Rechnungen sind ohne Abzug zu bezahlen. Eine vereinbarte Skontierung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten.
  2. Die Fälligkeit richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung, hilfsweise nach den gesetzlichen Bestimmungen.
  3. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die aus demselben Vertragsverhältnis stammen und mit denen der Auftraggeber wegen eines Mangels oder einer sonstigen Pflichtverletzung aufrechnen darf.
  4. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
  5. Wird nach Vertragsschluss erkennbar, dass unser Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Auftraggebers gefährdet ist, können wir die weitere Leistung von einer angemessenen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig machen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  6. Der Auftraggeber kommt, soweit gesetzlich zulässig, spätestens 14 Tage nach Lieferung bzw. Leistung und Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung in Zahlungsverzug, sofern keine andere Zahlungsfrist vereinbart wurde.
  7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Rechtsgeschäften, an denen kein Verbraucher beteiligt ist, beträgt der Verzugszinssatz neun Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
  8. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Die gesetzliche Verzugspauschale bleibt hiervon unberührt.

IV. Lieferung und Leistungserbringung

  1. Liefer- und Leistungsfristen werden spätestens bei Vertragsschluss individuell vereinbart. Sofern keine Frist vereinbart wurde, gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Liefer- und Leistungsfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn sämtliche zur Ausführung erforderlichen Daten, Unterlagen, Freigaben und sonstigen Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers vollständig vorliegen und vereinbarte Vorauszahlungen geleistet wurden.
  3. Verzögerungen, die auf einer verspäteten oder unvollständigen Mitwirkung des Auftraggebers beruhen, verlängern die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Auftraggeber zumutbar sind und die Teilleistungen für ihn bestimmungsgemäß verwendbar sind.
  5. Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware an das Transportunternehmen oder eine sonst zur Versendung bestimmte Person übergeben wurde, soweit gesetzlich zulässig.
  6. Verzögern sich Lieferung oder Leistung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere aufgrund von Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Energieausfällen, Störungen der Telekommunikations- oder Dateninfrastruktur, Lieferengpässen, behördlichen Maßnahmen oder sonstigen Fällen höherer Gewalt, verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit.
  7. Dauert eine solche Behinderung länger als vier Wochen an, ist der Auftraggeber berechtigt, uns nach angemessener Fristsetzung zum Rücktritt vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags aufzufordern, sofern ihm ein weiteres Festhalten am Vertrag nicht zumutbar ist. Gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
  8. An vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns, soweit gesetzlich zulässig, ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung unserer fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
  9. Bei Abrufaufträgen mit im Voraus festgelegter Gesamtauftragsmenge ist der Auftraggeber, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, verpflichtet, die Gesamtmenge innerhalb von zwölf Monaten nach Vertragsschluss abzurufen und abzunehmen.
  10. Wird die Gesamtmenge nicht innerhalb dieser Frist abgenommen, können wir nach angemessener Fristsetzung nach unserer Wahl die Restmenge liefern und Zahlung verlangen, die Restmenge auf Kosten des Auftraggebers einlagern oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis unser Eigentum.
  2. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Auftraggeber bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an.
  3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen oder Rechte daran geltend machen.
  4. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist vor vollständiger Bezahlung ohne unsere Zustimmung nicht zulässig.
  5. Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, geben wir auf Verlangen des Auftraggebers Sicherheiten nach unserer Wahl frei.
  6. Bei Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Eigentumserwerb und den Eigentumsvorbehalt. Soweit gesetzlich zulässig, erstreckt sich unser Eigentumsvorbehalt auch auf die durch Verarbeitung oder Umbildung entstehenden Erzeugnisse.

VI. Mitwirkungspflichten, Druckfreigabe und Daten

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten, Unterlagen, Informationen und Freigaben rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
  2. Der Auftraggeber ist für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Daten, Texte, Bilder, Grafiken, Schriften, Logos und sonstigen Inhalte verantwortlich.
  3. Eine von uns vorgenommene technische oder gestalterische Prüfung der gelieferten Daten stellt grundsätzlich keine rechtliche oder inhaltliche Prüfung dar.
  4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, von uns zur Prüfung oder Freigabe vorgelegte Korrekturabzüge, Proofs, Andrucke, digitale Ansichten oder sonstige Freigabeunterlagen sorgfältig auf Inhalt, Rechtschreibung, Zahlen, Gestaltung, Farben, Bilder und sonstige für die Produktion relevante Angaben zu prüfen.
  5. Mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe bestätigt der Auftraggeber die Freigabe der darin enthaltenen Inhalte und Produktionsvorgaben.
  6. Nach erfolgter Freigabe haften wir grundsätzlich nicht für Fehler, die bereits in der freigegebenen Fassung enthalten waren und bei ordnungsgemäßer Prüfung erkennbar gewesen wären.
  7. Zulieferungen des Auftraggebers oder eines von ihm beauftragten Dritten, insbesondere Datenträger und übertragene Daten, unterliegen keiner allgemeinen Prüfpflicht durch uns.
  8. Wir prüfen angelieferte Daten nur insoweit auf technische Eignung, wie dies Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist oder eine fehlende technische Eignung bei ordnungsgemäßer Bearbeitung offensichtlich erkennbar sein muss.
  9. Bei Datenübertragungen ist der Auftraggeber verpflichtet, geeignete und aktuelle Schutzmaßnahmen gegen Schadsoftware einzusetzen.
  10. Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlerhafter, unvollständiger, verspätet bereitgestellter oder nachträglich geänderter Daten des Auftraggebers werden dem Auftraggeber berechnet.

VII. Rechte an vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalten

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche erforderlichen Rechte und Nutzungsbefugnisse an den von ihm bereitgestellten Daten und Inhalten verfügt und dass deren vertragsgemäße Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verarbeitung, Veröffentlichung und Verbreitung keine Rechte Dritter verletzt.
  2. Dies gilt insbesondere für:
  • Urheberrechte und sonstige Rechte an Texten, Bildern, Fotografien, Grafiken, Illustrationen und sonstigen Werken,
  • Marken-, Kennzeichen- und Designrechte,
  • Persönlichkeits- und Bildrechte,
  • Rechte an Personenabbildungen,
  • Rechte an Musik-, Audio-, Video- und sonstigen Medieninhalten,
  • Datenschutzrechte,
  • sonstige gewerbliche Schutzrechte und Rechte Dritter.
  1. Der Auftraggeber ist insbesondere dafür verantwortlich, dass für die von ihm bereitgestellten Inhalte sämtliche erforderlichen Einwilligungen, Lizenzen und Nutzungsrechte vorliegen.
  2. Dies gilt auch für Inhalte, die ganz oder teilweise unter Verwendung von Systemen der künstlichen Intelligenz erstellt, verändert, bearbeitet oder ergänzt wurden.
  3. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für seine bereitgestellten Inhalte sämtliche jeweils anwendbaren gesetzlichen Kennzeichnungs-, Informations-, Transparenz- oder sonstigen Veröffentlichungspflichten erfüllt werden. Dies gilt insbesondere für gesetzlich erforderliche Kennzeichnungen von KI-generierten oder KI-bearbeiteten Inhalten.
  4. Wir sind nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber bereitgestellten Inhalte darauf zu prüfen, ob sie unter Verwendung künstlicher Intelligenz erstellt oder verändert wurden oder ob hierfür eine gesetzliche Kennzeichnung oder sonstige Information erforderlich ist.
  5. Soweit wir auf ausdrückliche Weisung des Auftraggebers Inhalte unverändert übernehmen, übernehmen wir keine Verantwortung für deren rechtliche Zulässigkeit, erforderliche Kennzeichnung oder die Einhaltung sonstiger den Inhalt betreffender gesetzlicher Pflichten.
  6. Eine hiervon abweichende Prüf-, Beratungs- oder Kennzeichnungsleistung bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung und wird gesondert vergütet.

VIII. Freistellung bei Ansprüchen Dritter

  1. Der Auftraggeber stellt uns von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass von ihm bereitgestellte oder von ihm vorgegebene Inhalte, Daten, Texte, Bilder, Grafiken, Marken, Designs oder sonstige Materialien Rechte Dritter verletzen oder gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
  2. Die Freistellung umfasst insbesondere Ansprüche wegen Verletzung von Urheber-, Marken-, Design-, Persönlichkeits-, Bild- oder sonstigen Schutzrechten sowie Ansprüche aufgrund fehlender oder unzureichender Kennzeichnung oder Information, soweit die hierfür erforderlichen Angaben oder Inhalte vom Auftraggeber stammen oder von ihm vorgegeben wurden.
  3. Die Freistellung umfasst auch die angemessenen Kosten der erforderlichen Rechtsverteidigung und Rechtsverfolgung, insbesondere angemessene Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.
  4. Wir werden den Auftraggeber über geltend gemachte Ansprüche Dritter unverzüglich informieren und ihm, soweit zumutbar und rechtlich möglich, Gelegenheit geben, an der Abwehr solcher Ansprüche mitzuwirken.
  5. Eine Freistellung entfällt insoweit, als wir die Rechtsverletzung selbst zu vertreten haben.

IX. Beanstandungen und Mängel

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie etwaiger zur Korrektur oder Freigabe übersandter Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen.
  2. Im kaufmännischen Verkehr gilt die gesetzliche Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
  3. Offensichtliche Mängel sind daher unverzüglich nach Ablieferung, spätestens innerhalb der nach den Umständen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs angemessenen Prüfungsfrist, anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen.
  4. Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt. Für die Wahrung von Mängelrechten sind die gesetzlichen Voraussetzungen maßgeblich.
  5. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir zunächst nach unserer Wahl zur Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Auftraggeber unzumutbar, stehen dem Auftraggeber die gesetzlichen weiteren Rechte zu.
  6. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen grundsätzlich nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, der mangelfreie Teil ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
  7. Bei farbigen Reproduktionen können aufgrund der verwendeten Druck-, Papier- und Reproduktionstechniken branchenübliche Farbabweichungen auftreten. Solche technisch bedingten und innerhalb der branchenüblichen Toleranzen liegenden Abweichungen stellen keinen Mangel dar.
  8. Dies gilt insbesondere für Abweichungen zwischen verschiedenen Druckauflagen sowie zwischen Original, Digitalproof, Bildschirmdarstellung, Andruck und Endprodukt, soweit keine ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit entgegensteht.
  9. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage gelten als vertragsgemäß und können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die tatsächlich gelieferte Menge.
  10. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen kann sich die zulässige Mengenabweichung bei kleineren Gesamtmengen erhöhen, soweit dies branchenüblich und dem Auftraggeber zumutbar ist. Die konkrete Abweichung kann im Angebot oder Auftrag festgelegt werden.

X. Haftung

  1. Wir haften unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung beruhen.
  2. Wir haften ferner unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
  4. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir eine Garantie übernommen haben, einen Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine zwingende gesetzliche Haftung besteht, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz.
  6. Für Schäden oder Rechtsverletzungen, die auf vom Auftraggeber bereitgestellten oder vorgegebenen Inhalten, Daten oder Materialien beruhen, haften wir nicht, soweit wir die betreffende Ursache nicht selbst zu vertreten haben.
  7. Insbesondere übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte rechtlich zulässig sind, Rechte Dritter nicht verletzen oder gesetzlichen Kennzeichnungs-, Informations- oder Transparenzpflichten entsprechen.
  8. Eine Haftung für Datenverlust ist, soweit gesetzlich zulässig, auf denjenigen Schaden begrenzt, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber bzw. bei der vereinbarten Datensicherung entstanden wäre.

XI. Verjährung

  1. Soweit gesetzlich zulässig, verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sach- und Rechtsmängeln in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
  2. Dies gilt nicht bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Vorschriften.

XII. Handelsbrauch und Arbeitsergebnisse

  1. Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie, soweit sie nicht ausdrücklich durch individuelle Vereinbarung ausgeschlossen oder geändert wurden.
  2. Insbesondere besteht grundsätzlich keine Herausgabepflicht für Zwischenerzeugnisse, die ausschließlich zur Herstellung des geschuldeten Endprodukts erstellt wurden, beispielsweise offene Produktionsdaten, Lithos, Druckplatten oder vergleichbare technische Produktionsmittel.
  3. Offene Daten, editierbare Dateien, Layoutdateien und sonstige Arbeitsergebnisse werden nur herausgegeben, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Ein Anspruch auf Herausgabe kann insbesondere von der vollständigen Zahlung der hierfür vereinbarten Vergütung abhängig gemacht werden.

XIII. Archivierung

  1. Dem Auftraggeber zustehende Produkte, Materialien und Daten werden über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts hinaus nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung archiviert.
  2. Ohne ausdrückliche Archivierungsvereinbarung besteht keine Verpflichtung zur dauerhaften Aufbewahrung von Druckdaten, offenen Dateien, Produktionsdaten, Proofs, Druckplatten, Zwischenerzeugnissen oder sonstigen Materialien.
  3. Nach Ablauf einer vereinbarten Archivierungsfrist sind wir berechtigt, die archivierten Daten und Materialien nach vorheriger angemessener Ankündigung zu löschen bzw. zu vernichten.
  4. Eine etwaige Versicherung der archivierten Materialien hat bei fehlender abweichender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

XIV. Webdesign, Webseiten und Hosting

  1. Soweit wir Webseiten, Webanwendungen oder sonstige digitale Internetangebote für den Auftraggeber erstellen, gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen, insbesondere laufende Pflege, redaktionelle Betreuung, Suchmaschinenoptimierung, Sicherheitsüberwachung, rechtliche Prüfung von Inhalten oder regelmäßige Aktualisierung, sind nicht geschuldet.
  3. Der Auftraggeber ist für die von ihm bereitgestellten Inhalte der Website verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Texte, Bilder, Videos, Impressumsangaben, Datenschutzerklärungen, Cookie-Hinweise, Produktinformationen, Preisangaben und sonstige rechtlich relevante Inhalte.
  4. Soweit wir Texte, Bilder oder sonstige Inhalte im Auftrag des Kunden erstellen oder einpflegen, erfolgt eine rechtliche Prüfung nur, wenn diese ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde. Die allgemeine technische oder gestalterische Erstellung einer Website beinhaltet keine Rechtsberatung.
  5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns Änderungen oder Fehler in den von ihm verantworteten Inhalten unverzüglich mitzuteilen.
  6. Für Hosting-Leistungen schuldet der Auftragnehmer die vereinbarte technische Bereitstellung der gebuchten Hosting-Leistung. Eine jederzeitige oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit wird nicht geschuldet, soweit eine solche nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
  7. Vorübergehende Einschränkungen oder Unterbrechungen können insbesondere durch Wartungsarbeiten, Sicherheitsmaßnahmen, technische Störungen, Störungen von Vor- oder Drittanbietern, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb unseres Einflussbereichs entstehen.
  8. Wir sind berechtigt, technische Wartungsarbeiten und notwendige Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen. Soweit planbar, werden längere Wartungsarbeiten nach Möglichkeit vorher angekündigt.
  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und uns unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Dritten bekannt geworden sind.
  10. Der Auftraggeber darf über die von uns bereitgestellte Hosting-Infrastruktur keine Inhalte betreiben oder verbreiten, deren Bereitstellung rechtswidrig ist oder Rechte Dritter verletzt.
  11. Erlangen wir Kenntnis von einer offensichtlichen oder behördlich bzw. gerichtlich festgestellten Rechtsverletzung durch auf unseren Servern gespeicherte Inhalte, sind wir berechtigt, die betreffende Leistung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorübergehend zu sperren oder andere erforderliche Maßnahmen zu ergreifen.
  12. Die Kündigung von laufenden Webhosting-, Website-Wartungs- oder vergleichbaren Dauerschuldverhältnissen ist, sofern im jeweiligen Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde, mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalenderquartals möglich.
  13. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Quartalsende in Textform zugehen.
  14. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  15. Nach Beendigung eines Hostingvertrags wird die Website bzw. werden die vereinbarten Kundendaten nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten und des vereinbarten Leistungsumfangs für die Übergabe bzw. den Umzug bereitgestellt.
  16. Die Herausgabe oder Migration von Daten, Datenbanken, Dateien oder sonstigen Inhalten auf ein anderes Hosting-System ist nur geschuldet, soweit dies technisch möglich und Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs ist. Hierfür kann eine angemessene Vergütung vereinbart werden.
  17. Nach Beendigung des Hostingvertrags sind wir berechtigt, die auf unseren Systemen gespeicherten Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
  18. Soweit eine Domain über uns registriert oder verwaltet wird, ist der Auftraggeber nach Vertragsende berechtigt, die Domain zu einem anderen Provider umzuziehen. Die hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen werden von uns nach Maßgabe der jeweiligen Registrierungsbedingungen vorgenommen. Offene Forderungen bleiben hiervon unberührt.

XV. Periodische und regelmäßig wiederkehrende Arbeiten

  1. Verträge über regelmäßig wiederkehrende Druck-, Produktions- oder sonstige Dienstleistungen können, sofern im jeweiligen Vertrag keine abweichende Regelung getroffen wurde, mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
  2. Für Webhosting-, Website-Wartungs- und vergleichbare digitale Dauerschuldverhältnisse gilt ausschließlich die besondere Kündigungsregelung nach Ziffer XIV.

XVI. Datenschutz und Verarbeitung personenbezogener Daten

  1. Soweit wir im Rahmen eines Auftrags personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, werden die datenschutzrechtlich erforderlichen Vereinbarungen, insbesondere eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, gesondert getroffen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.
  2. Der Auftraggeber bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm veranlassten Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich, soweit die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
  3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die zur Durchführung des Auftrags erforderlichen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen und gegebenenfalls erforderlichen Einwilligungen vorliegen.

XVII. Kündigung aus wichtigem Grund und Zurückbehaltungsrechte

  1. Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  2. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn der Auftraggeber trotz angemessener Fristsetzung wesentliche Mitwirkungspflichten nicht erfüllt, fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht leistet oder die Fortsetzung des Vertrags wegen schwerwiegender Rechtsverletzungen unzumutbar ist.
  3. Gesetzliche Rechte zur Leistungsverweigerung und zur Zurückbehaltung bleiben unberührt.

XVIII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist unser Sitz, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis unser Sitz.
  3. Wir sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Auf sämtliche Vertragsverhältnisse findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

XIX. Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  3. Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrags bedürfen der vereinbarten Form. Individuelle Vereinbarungen können von diesen AGB abweichen und haben Vorrang.